Nach den gesetzlichen Regelungen haben Schiffe ab einer gewissen Größe Anlagen für den Binnenschifffahrtsfunk an Bord zu haben. Es hat sich hierbei um zwei unabhängige 2-m-Band Anlagen zu handeln, die zum einen für die Verkehrskreise "Schiff-Schiff", "Nautische Informationen", "Schiff-Hafenbehörde", "Funkverkehr an Bord" und "Öffentlicher Nachrichtenaustausch" zu nutzen sind.
Obwohl die meisten Boote der Wasserschutzpolizei von ihrer Größe her nicht gesetzlich verpflichtet sind, diese Funkanlagen an Bord mitzuführen, sind diese Schiffe natürlich mit Anlagen des Binnenschifffahrtsfunks zusätzlich zum normalen BOS-Funk ausgerüstet.
Hier Bilder einer älteren See-Funk-Anlage eines Bootes der niedersächsischen Wasserschutzpolizei.
Leider liegen mir (noch) keinerlei weiteren Informationen zu der Anlage vor.
Hersteller der Sailor-Seefunkanlage war die Firma S.P. Radio A/S in Aalborg, Dänemark.



Im folgenden eine Sailor Binnenschifffahrtsfunkanlage eines Bootes der sachsen-anhaltinischen Wasserschutzpolizei. Die Anlage wurde im Jahre 2007 angeschafft. Deutlich zu erkennen die beiden SE-Geräte, die natürlich mit der entsprechenden ATIS-Kennung ausgestattet sind. Zu jedem der SE-Geräte gehört ein eigener Handhörer (wie abgebildet), über den das Gerät bedient wird und die entsprechenden Binnenschifffahrtsfunkkanäle eingestellt werden.

