Hinweise zur E-1 Kennzeichnung von BOS-Funkgeräten
Schreiben des Brandenburgischen Innenministeriums zur Unzulässigkeit alleiniger SMS-Alarmierung
Der rechtliche Rahmen für den BOS-Funk wird vorgegeben durch
BOS-Funkrichtlinie vom 7.9.2009
BOS-Funkrichtlinie vom 2.5.2006
BOS-Funkrichtlinie vom 9.5.2000
Anlage zur BOS-Funkrichtlinie vom 9.5.2000
Die zugewiesenen Frequenzen ergeben sich aus dem Frequenznutzungsplan der Bundesnetzagentur. Den aktuellen Frequenznutzungsplan erhalten Sie über die Bundesnetzagentur bzw. können ihn auf deren Seiten einsehen.