Stand: 1. November 2009

Rechtliche Rahmenbedingungen für den BOS-Funk



Hinweise zur E-1 Kennzeichnung von BOS-Funkgeräten


Schreiben des Brandenburgischen Innenministeriums zur Unzulässigkeit alleiniger SMS-Alarmierung


Der rechtliche Rahmen für den BOS-Funk wird vorgegeben durch



BOS-Funkrichtlinie vom 7.9.2009

BOS-Funkrichtlinie vom 2.5.2006

BOS-Funkrichtlinie vom 9.5.2000

Anlage zur BOS-Funkrichtlinie vom 9.5.2000



Die zugewiesenen Frequenzen ergeben sich aus dem Frequenznutzungsplan der Bundesnetzagentur. Den aktuellen Frequenznutzungsplan erhalten Sie über die Bundesnetzagentur bzw. können ihn auf deren Seiten einsehen.

Die Version mit Stand vom Juli 2004 ist hier als .pdf-Datei mit einer Größe von 5,2 MB (Ladezeit beachten!!) hinterlegt.

Die Version mit Stand vom Mai 2006 ist hier als .pdf-Datei mit einer Größe von 16,4 MB (Ladezeit beachten!!) hinterlegt.