Der Frequenzbereich von 2347 bis 2385 MHz ist für die Übertragung von Bild- und Tonsignalen mit einer maximal zulässigen äquivalenten Strahlungsleistung von 25 W EIRP für Funkanwendungen der BOS freigegeben.
Nach Frequenznutzungsteilplan 278, Eintrag 278006 (Stand November 2003) bleibt dieser Bereich auch nach einem Wechsel auf das zukünftige Digitalsystem der BOS erhalten. Entsprechende Wegfallvermerke - wie bei den anderen o.a. Frequenzbereichen - sind im Frequenznutzungsplan nicht enthalten.
Folgende Frequenzen stehen zur Verfügung:
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Frequenz (MHz) |
Modulationsart |
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2351 |
C 3 F |
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2353 |
F 3 F |
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2358 |
C 3 F |
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2360 |
F 3 F |
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2365 |
C 3 F |
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2367 |
F 3 F |
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2372 |
C 3 F |
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2374 |
F 3 F |
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2379 |
C 3 F |
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2381 |
F 3 F |
Modulationsarten
C 3 F = Restseitenband; Einzelkanal, der analoge Informationen enthält, Fernsehen (Video)
F 3 F = Frequenzmodulation; Einzelkanal, der analoge Informationen enthält, Fernsehen (Video)
Hier die Abbildung des ersten Polizeifernsehwagen der Polizeidirektion München für die Bildübertragung des Urlaubsreiseverkehrs von der Autobahn (ca. 1965).

Im folgenden Bilder eines Fernsehwagens der Münchener Polizei aus dem Jahre 2010.



